Neufassung des Flächennutzungsplanes

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Neufassung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Genehmigung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mossautal

Mit Bescheid vom 8. November 2004, Az.: III 31.2 - 61 d 02/01 - FNP-Neufassung, hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Mossautal, dessen Geltungsbereich das Gebiet der Gesamtgemeinde Mossautal umfasst, genehmigt. Die
Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht bei der Gemeinde Mossautal, Rathaus, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, während der Öffnungszeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

64756 Mossautal, den 26. November 2004

Erläuterungsbericht (PDF-Datei)
Plan Güttersbach (PDF)
Plan Hiltersklingen (PDF)
Plan Hüttenthal (PDF)
Plan Ober-Mossau (PDF)
Plan Unter-Mossau (PDF)
Legende (PDF)

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