|
zurück
Neufassung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung der Genehmigung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mossautal
Mit Bescheid vom 8. November 2004, Az.: III 31.2 - 61 d 02/01
- FNP-Neufassung, hat das Regierungspräsidium Darmstadt
den Flächennutzungsplan der Gemeinde Mossautal, dessen
Geltungsbereich das Gebiet der Gesamtgemeinde Mossautal umfasst,
genehmigt. Die
Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß §
6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan
wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und den
Erläuterungsbericht bei der Gemeinde Mossautal, Rathaus,
Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, während der Öffnungszeiten,
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel
des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs.
1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
64756 Mossautal, den 26. November 2004
Erläuterungsbericht
(PDF-Datei)
Plan
Güttersbach (PDF)
Plan
Hiltersklingen (PDF)
Plan
Hüttenthal (PDF)
Plan
Ober-Mossau (PDF)
Plan
Unter-Mossau (PDF)
Legende
(PDF)
zurück
|