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Die im Jahr 1987 in Betrieb genommene Mossautalhalle
ist die Kultur- und Sporthalle der Gemeinde. Sie dient der
Gemeinde und den örtlichen Vereinen als Veranstaltungsstätte,
der benachbarten Grundschule für den Sportunterricht.
Auch private Feiern Mossautaler Familien und Firmenveranstaltungen
sind möglich.
Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung.
Zuständig:
Verwaltungsfachwirt Maik Trumpfheller
Tel. 06062-9199-11
Email: trumpfhellerm@mossautal.de
oder
Fax 06062-9199-20
Benutzungsgebühren
Laufende Benutzung entsprechend dem Belegungsplan
Sommerhalbjahr (vom 01. Mai bis 30. Oktober)
Erwachsene:3,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 5,00 € je Stunde
Jugendliche: 2,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 4,00 € je Stunde
Gymnastikraum oder Foyer (ohne Hallenbenutzung): DM 2,00 €
je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 3,50 € je Stunde
Winterhalbjahr (vom 01. November bis 30. April)
Erwachsene: 5,00 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 6,50 € je Stunde
Jugendliche: 3,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 5,00 € je Stunde
Gymnastikraum oder Foyer (ohne Hallenbenutzung):
3,00 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 4,50 € je Stunde
Einzelveranstaltungen:
Halle mit Möblierung, ohne Getränkeverkauf
je Veranstaltung: 75,00 €
mit Getränkeverkauf je Veranstaltung: 100,00 €
Tanz-, Faschings- oder sonstige Großveranstaltungen
je Veranstaltung: 200,00 €
Küchenbenutzung je Veranstaltung: 50,00 €
Änderungen der Gebührensätze bleiben vorbehalten.
Über Ausnahmen bezüglich der Gebührenerhebung
entscheidet der Gemeindevorstand.
Die Abrechnung der Benutzungsgebühren für die laufende
Benutzung erfolgt halbjährlich nach dem Belegungsplan,
unabhängig von der tatsächlichen Benutzung.
Die Benutzungsgebühr für die Einzelveranstaltung
ist am Tage nach der Veranstaltung bei der Gemeindekasse einzuzahlen.
Benutzungsbedingungen bei Veranstaltungen
1. Die Benutzung der Halle zur Durchführung von Veranstaltungen
wird auf Vereine beschränkt, die in Mossautal ihren Sitz
haben.
2. Musikveranstaltungen der örtlichen Vereine werden
nur bei besonderen Anlässen, z. B. Silvester, Fastnacht,
Tanz in den Mai, Jubiläen, oder auf besonderen Beschluß
des Gemeindevorstandes
zugelassen.
3. Musikveranstaltungen von privaten Veranstaltern werden
nicht zugelassen.
4. Die Benutzung durch Privatpersonen für Familienfeiern,
z. B. Hochzeiten, wird auf Personen beschränkt, die in
Mossautal ihren Wohnsitz haben. Die Benutzung für Polterabende
ist ausgeschlossen.
5. Sonstige Veranstaltungen, z. B. von überörtlichen
Organisationen (DRK, Bauernverband, Odenwaldkreis usw.), werden
nur auf besonderen Beschluß des Gemeindevorstandes zugelassen.
Die Benutzung des Telefons ist nur in Notfällen zulässig
ist. Der Schlüssel für das Telefon ist beim Hausmeister
verwahrt.
Bei Veranstaltungen, bei denen Brandsicherheitsdienst angeordnet
ist, wird der Telefonschlüssel den dienstleistenden Feuerwehrleuten
ausgehändigt.
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