Mossautalhalle

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Die im Jahr 1987 in Betrieb genommene Mossautalhalle ist die Kultur- und Sporthalle der Gemeinde. Sie dient der Gemeinde und den örtlichen Vereinen als Veranstaltungsstätte, der benachbarten Grundschule für den Sportunterricht.
Auch private Feiern Mossautaler Familien und Firmenveranstaltungen sind möglich.
Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung.

Zuständig:
Verwaltungsfachwirt Maik Trumpfheller
Tel. 06062-9199-11
Email: trumpfhellerm@mossautal.de
oder
Fax 06062-9199-20

Benutzungsgebühren
Laufende Benutzung entsprechend dem Belegungsplan
Sommerhalbjahr (vom 01. Mai bis 30. Oktober)
Erwachsene:3,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 5,00 € je Stunde
Jugendliche: 2,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 4,00 € je Stunde
Gymnastikraum oder Foyer (ohne Hallenbenutzung): DM 2,00 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 3,50 € je Stunde
Winterhalbjahr (vom 01. November bis 30. April)
Erwachsene: 5,00 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 6,50 € je Stunde
Jugendliche: 3,50 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 5,00 € je Stunde
Gymnastikraum oder Foyer (ohne Hallenbenutzung):
3,00 € je Stunde
mit Benutzung der Duschen: 4,50 € je Stunde

Einzelveranstaltungen:
Halle mit Möblierung, ohne Getränkeverkauf
je Veranstaltung: 75,00 €
mit Getränkeverkauf je Veranstaltung: 100,00 €
Tanz-, Faschings- oder sonstige Großveranstaltungen
je Veranstaltung: 200,00 €
Küchenbenutzung je Veranstaltung: 50,00 €


Änderungen der Gebührensätze bleiben vorbehalten. Über Ausnahmen bezüglich der Gebührenerhebung entscheidet der Gemeindevorstand.
Die Abrechnung der Benutzungsgebühren für die laufende Benutzung erfolgt halbjährlich nach dem Belegungsplan, unabhängig von der tatsächlichen Benutzung.
Die Benutzungsgebühr für die Einzelveranstaltung ist am Tage nach der Veranstaltung bei der Gemeindekasse einzuzahlen.

Benutzungsbedingungen bei Veranstaltungen
1. Die Benutzung der Halle zur Durchführung von Veranstaltungen wird auf Vereine beschränkt, die in Mossautal ihren Sitz haben.
2. Musikveranstaltungen der örtlichen Vereine werden nur bei besonderen Anlässen, z. B. Silvester, Fastnacht, Tanz in den Mai, Jubiläen, oder auf besonderen Beschluß des Gemeindevorstandes
zugelassen.
3. Musikveranstaltungen von privaten Veranstaltern werden nicht zugelassen.
4. Die Benutzung durch Privatpersonen für Familienfeiern, z. B. Hochzeiten, wird auf Personen beschränkt, die in Mossautal ihren Wohnsitz haben. Die Benutzung für Polterabende ist ausgeschlossen.
5. Sonstige Veranstaltungen, z. B. von überörtlichen Organisationen (DRK, Bauernverband, Odenwaldkreis usw.), werden nur auf besonderen Beschluß des Gemeindevorstandes zugelassen.
Die Benutzung des Telefons ist nur in Notfällen zulässig ist. Der Schlüssel für das Telefon ist beim Hausmeister verwahrt.
Bei Veranstaltungen, bei denen Brandsicherheitsdienst angeordnet ist, wird der Telefonschlüssel den dienstleistenden Feuerwehrleuten ausgehändigt.

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